Donnerstag, 9. Februar 2017

Kommunale Selbstverwaltung nicht durch Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA gefährden




Link zum Positionspapier des Deutschen Städtetages
Link zum Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung Urbach

Mehrheit für grünen Antrag im Gemeinderat Urbach

Wir hatten beantragt, der Gemeinderat solle sich im Zuge von internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur und Bildungspolitik einsetzen.

Am 7. Februar 2017 hat sich der Gemeinderat Urbach mit unserem Antrag befasst. Bürgermeister Jörg Hetzinger schlug vor, wenn der Gemeinderat beschließen möchte, gegenüber der Europäischen Union, der Bundesrepublik und dem Land einen Appell zu Freihandelsabkommen abzugeben - wie von der Fraktion Grüne beantragt -, dann sollte dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände beigetreten werden, das in wesentlichen Teilen auch dem Antrag der Fraktion Grüne entspricht, darüber hinaus jedoch noch weitere Forderungen enthält und deshalb vorzuziehen ist. Diesem Vorschlag folgte die Mehrheit des Gemeinderates.

Der Beschluss des Gemeinderates lautet:

Unterstützung des gemeinsamen Positionspapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung an die Europäische Union (Parlament und zuständige Kommission), die Bundesregierung und die Landesregierung.

Warum haben wir den Antrag gestellt?

Mit Handelsabkommen wie TTIP oder CETA vereinbaren Staatengemeinschaften Regeln für den wirtschaftlichen Wettbewerb. Davon ist letztendlich auch die Gemeinde Urbach betroffen.


Das europäische Recht akzeptiert grundsätzlich und eindeutig, dass die öffentliche Hand Dienstleistungen von allgemeinem Interesse selbst und ohne Wettbewerb anbieten kann. Dazu gehören zum Beispiel die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung oder der öffentliche Nahverkehr (BUS etc.). In den Handelsabkommen zwischen den Staatengemeinschaften wird jedoch gefordert, die Erbringung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen dem freien Markt bzw. dem Wettbewerb zu überlassen. Man stelle sich vor, die Gemeinde Urbach wäre gezwungen, das Betreiben unserer Kläranlage ausschreiben zu müssen, oder die Wasserversorgung in unserer Gemeinde.

Wir sind Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf Zeit. In dieser Situation sollten wir an die denken, die die Geschicke unserer Gemeinde in Zukunft lenken. Die nächste Generation des Gemeinderats sollte sich erinnern können und wissen, dass wir uns „heute“ (2017) angesichts der Verhandlungen zu transnationalen Handelsabkommen für eine selbstbestimmte kommunale Daseinsvorsorge eingesetzt haben.

Burkhard Nagel        Sandra Bührle

Fraktion Grüne

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